Die geladenen Zeugen erhalten über die Anweisungsstelle eine Entschädigung nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungs- gesetz (JVEG).
Die Anweisungsstelle ist in Raum W 0.15 d untergebracht.
Für die Überweisung der Entschädigung (Barauszahlung nicht möglich) sind folgende Unterlagen zwingend erforderlich:
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Bankverbindung (Kontonummer und Bankleitzahl)
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Verdienstausfallbescheinigung des Arbeitgebers
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Kilometerangabe bei An- und Abreise mit PKW
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Nachweise für weitere Kosten (Parkschein, Fahrkarte, pp.)
Sachverständige und Dolmetscher werden gebeten ihren Vergütungs-/Entschädigungsantrag ausgefüllt auf dem Postweg direkt an die zuständige Abteilung unter Angabe des Aktenzeichens zu senden.
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Zeugenentschädigung .pdf