Zivilsachen Die Zivilkammern sind zuständig für alle bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten die nicht den Amtsgerichten zugewiesen sind. Strafsachen Die Aufgaben der Strafjustiz werden von den Strafkammern wahrgenommen. Strafvollstreckungssachen Einzelfallprüfung bei jedem Verurteilten.