WARNHINWEIS
Gegenwärtig gehen bei dem Amts- und Landgericht Bonn vermehrt Anfragen über den Erhalt von unverlangten Anrufen ein, in denen sich die Anrufer fälschlicherweise als Gerichtsvollzieher/Vollstreckungsbeamte ausgeben. Teilweise drohen die Anrufer mit Kontopfändungen oder -sperrungen und fordern die Zahlung von Geldbeträgen. Als Absenderkennung dieser Anrufe wird missbräuchlich eine Rufnummer des Amts- und Landgerichts Bonn angegeben. In den beschriebenen Fällen wird die wahre Herkunft des Anrufes mittels des sog. „Call-ID-Spoofings“ verschleiert
Die von unbekannten Dritten über die Rufnummer getätigten Anrufe dienen regelmä-ßig ausschließlich missbräuchlichen und betrügerischen Zwecken; persönliche oder finanzielle Daten (Kontaktdaten, Kontoverbindung, Kreditkartennummern, pp.) sollten in keinem Fall gegenüber den Anrufern preisgegeben werden. Leisten Sie keinesfalls Zahlungen in Folge einer telefonischen Kontaktaufnahme. Leisten Sie Zahlungen nur dann, wenn Sie Ihnen eine schriftliche Zahlungsaufforderung des Landgerichts Bonn bzw. der Zentralen Zahlstelle der Justiz vorliegt.
Liegen in diesem Zusammenhang Anhaltspunkt für ein strafbares Verhalten vor, sollte zudem die örtliche Polizeidienststelle informiert werden.