Im Amts- und Landgericht Bonn steht dem rechtssuchenden Publikum eine zentrale Anlaufstelle zur Information der Besucher zur Verfügung. Die Information ist im Eingangsbereich angeordnet. Sie ist gut sichtbar und nicht zu verfehlen. Während der Publikumszeiten ist sie mit Servicepersonal besetzt, das Bürgerinnen und Bürgern mit Rat und Tat zur Seite steht und insbesondere Informationen zu den von ihnen gesuchten Räumen und Anlaufstellen geben soll.
Das Angebot ist über mehrere Monate vorbereitet worden. Das eingesetzte Personal hat bei verschiedenen Abteilungen und Kammern von Amts- und Landgericht hospitiert, um dem Publikum die erforderlichen Informationen aus eigener Anschauung geben zu können. Der Bürger kann aber auch erfahren, welche Unterlagen er bereit halten muss, wenn er etwa einen Erbschein oder eine Registerauskunft beantragen will. Auch soll künftig eine Auswahl wichtiger Formulare bereit gehalten werden, um den Rechtssuchenden lange Wege im Hause zu ersparen.
Die Information ist telefonisch erreichbar unter 0228 702-1800 oder 0228 702-1801.
Wochentage | Öffnungszeiten |
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Montag und Dienstag | von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr |
Mittwoch und Donnerstag | von 8.00 Uhr bis 15.30 Uhr |
Freitag | von 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr |
Kontakt
Telefon 0228 702-1431
Telefax 0228 702-1602
Die Bibliothek des Landgerichts Bonn ist keine öffentliche Bibliothek. Personen, die weder der Bonner Justiz angehören noch in der Rechtspflege tätig sind, kann der Zutritt nach Maßgabe von Ziff. 1.2 der Benutzungsordnung (18 KB) nur im Einzelfall gestattet werden.
Dem nicht zutrittsberechtigten Nutzerkreis stehen jedoch umfangreiche rechtliche Informationen (etwa zu Landes- und Bundesgesetzen, zur Rechtsprechung in NRW, zu Verfahrenskosten und praktischen Fragestellungen) zur Verfügung.