Die geladenen Zeugen erhalten über die Anweisungsstelle eine Entschädigung nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungs- gesetz (JVEG).

Die Anweisungsstelle ist in Raum W 0.15 d untergebracht.

Für die Überweisung der Entschädigung (Barauszahlung nicht möglich) sind folgende Unterlagen zwingend erforderlich:

  • Bankverbindung (Kontonummer und Bankleitzahl)

  • Verdienstausfallbescheinigung des Arbeitgebers

  • Kilometerangabe bei An- und Abreise mit PKW

  • Nachweise für weitere Kosten (Parkschein, Fahrkarte, pp.)

Sachverständige und Dolmetscher werden gebeten ihren Vergütungs-/Entschädigungsantrag ausgefüllt auf dem Postweg direkt an die zuständige Abteilung unter Angabe des Aktenzeichens zu senden.

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