Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln
- Straßenbahnlinien: 66, 61, 62 (Haltestelle Stadthaus)
- U-Bahn Linie 66 (Fahrtrichtung Siegburg, Haltestelle "Stadthaus"); Straßenbahn Linie 61 (Fahrtrichtung Auerberg, Haltestelle "Stadthaus") oder Linie 62 (Fahrtrichtung Oberkassel, Haltestelle "Stadthaus").
- Von Bonn Hauptbahnhof: fußläufig etwa 10 Minuten.
Erreichbarkeit mit dem PKW
- Anreise über A 555 bzw. A 565, Autobahnkreuz Bonn-Nord in Richtung Bonn-Stadtzentrum, Nähe Stadthaus, Wilhelmstraße
- Anreise über B 9 bis Bonn-Stadtzentrum, Nähe Stadthaus, Wilhelmstraße
Achtung:
PKW-Benutzer werden darauf hingewiesen, dass das Landgericht über keine Besucherparkplätze verfügt. Parken in umliegenden Tiefgaragen möglich (nächstgelegen: Friedensplatzgarage).
Eingangskontrolle
Zu den Sicherheitsmaßnahmen im Justizgebäude gehört auch eine Personenkontrolle an den Eingängen. Bitte erscheinen Sie rechtzeitig und berücksichtigen Sie etwaige Wartezeiten durch die Kontrollen. Mobiltelefone mit integrierter Kamera müssen abgegeben werden.
Zugang für mobilitätsbehinderte Menschen
Das Gericht kann grundsätzlich nur durch den Haupteingang an der Wilhelmstraße 21 betreten werden.
Mobilitätsbehinderte Menschen gelangen durch den gesondert ausgeschilderten Schwerbehinderteneingang – ca. 50 Meter rechts des Haupteingangs (Holztor) – in das Gebäude. Das Tor wird nach Betätigen der Gegensprechanlage durch einen Justizwachtmeister geöffnet.