Am 14.03.2018 fand eine gemeinsame Informationsveranstaltung von Landgericht und Staatsanwaltschaft Bonn zur psychosozialen Prozessbegleitung von Verletzten im Strafverfahren statt. Die Veranstaltung stieß auf reges Interesse – rund 100 Zuhörer/innen aus den Bereichen Gerichte, Staatsanwaltschaft, Kommunen, Polizei und Opferhilfe versammelten sich im großen Schwurgerichtssaal des Landgerichts.

Staatsanwältin Claudia Heitmann stellte den rechtlichen Rahmen, insbesondere die Voraussetzungen für die Bestellung einer psychosozialen Prozessbegleitung, dar. Rechtsanwältin Gudrun Roth zeigte auf, welche Rolle eine solche Begleitung neben den Aufgaben der anwaltlichen Vertretung des Opfers einer Straftat haben kann. Außerdem informierten Conny Schulte (Beratungsstelle gegen sexualisierte Gewalt, Bonn) und Ursula Wiesmann (ASD Bonn) über Ausbildung und Qualifikation der bestellten Prozessbegleiter/innen. Schwerpunkt der Veranstaltung bildete ein Referat von Corinna Preuß (Stiftung Opferhilfe Niedersachsen), die über ihre langjährigen Erfahrungen in Niedersachsen berichtete und anhand von Einzelfällen die Bedeutung einer Prozessbegleitung herausstellte. Schließlich stellten sich alle im Bonner Bezirk qualifizierten und bestellten Prozessbegleiter/innen dem Auditorium persönlich vor.

Aus der Veranstaltung und der anschließenden Diskussion wurde deutlich, dass das Instrument der psychosozialen Prozessbegleichung zu bereits bestehenden Angeboten der Opferhilfe und der anwaltlichen Vertretung von Verletzten aus einer Straftat noch verortet werden muss. Aus Sicht der Prozessbegleiter/innen ist es in diesem Zusammenhang besonders wichtig, dass sie mit den Geschädigten gerade nicht über Einzelheiten der Straftat sprechen sollen, sondern flankierende Hilfestellungen geben, um Verletzte zu beruhigen und zur Teilnahme am gerichtlichen Verfahren zu befähigen. Als wichtige Aufgabe wurde darüber hinaus ausgemacht, zuverlässige Informationswege und Abläufe sicherzustellen, mit Hilfe derer Betroffene auf die Möglichkeit der psychosozialen Prozessbegleitung aufmerksam gemacht werden und ihre Anträge stellen können. Die Veranstaltung hat hoffentlich wertvolle Impulse gegeben, um in der Praxis Erfahrungen zu sammeln. 

Unter folgendem Link können Sie anerkannte psychosoziale Prozessbegleiterinnen und -begleiter nach Namen, örtlichen und sachlichen Tätigkeitsschwerpunkten finden:

http://www.prozessbegleitung.nrw.de