Die Aufgaben der Strafjustiz werden beim Landgericht von den Strafkammern wahrgenommen. Diese unterteilen sich in große Strafkammern und kleine Strafkammern.
Die großen Strafkammern setzen sich aus zwei oder drei Richterinnen bzw. Richtern sowie zwei Schöffinnen bzw. Schöffen zusammen. Sie entscheiden bei besonders schwerwiegenden Straftaten in erster Instanz sowie bei Berufungen gegen Urteile eines Jugendschöffengerichts.
In den kleinen Kammern sitzen jeweils eine Richterin bzw. ein Richter sowie zwei Schöffinnen bzw. Schöffen. Sie entscheiden über Berufungen gegen Urteile der Amtsgerichte.