Landgericht Bonn

Das Güterichterverfahren - ein Angebot zur alternativen Streitbeilegung

Im Gerichtsverfahren wird der Konflikt zwischen den Parteien regelmäßig durch eine richterliche Entscheidung in Gestalt eines Urteils oder Beschlusses beendet. Das Landgericht Bonn bietet darüber hinaus einen weiteren Weg zur Beendigung von Rechtsstreitigkeiten an: die Durchführung einer  Güteverhandlung durch den Güterichter.

Diese Konfliktlösungsmethode ermöglicht es den Parteien, mit Hilfe eines speziell in Vermittlungstechniken geschulten Güterichters, gemeinsam zu einer dauerhaften und selbstbestimmten Problembereinigung zu gelangen. Der Güterichter setzt dabei moderne  Methoden der Konfliktbeilegung,  insbesondere auch die Mediation ein.

 


Informationen zur Mediation durch den Güterichter

Was ist eine Mediation durch einen Güterichter?

Die Mediation durch den Güterichter ist ein freiwilliges und modernes Verfahren zur Konfliktbewältigung. Die Parteien haben hier die Möglichkeit, mit Unterstützung eines speziell geschulten Güterichters eine ihren individuellen Interessen angepasste Konfliktlösung gemeinsam und eigenverantwortlich zu erarbeiten. Um einen offenen Gedankenaustausch zwischen den Parteien zu ermöglichen, ist der Güterichter nicht mit Entscheidungsbefugnissen ausgestattet. Seine Aufgabe ist es vielmehr, eine konstruktive Gesprächsbasis zu schaffen, für einen fairen Umgang der Gesprächsteilnehmer miteinander zu sorgen und ihnen bei der Suche nach einem Konsens  zu helfen.

Die Mediation durch den Güterichter ist für Sie eine gute Alternative,

  • wenn es für Sie wichtig ist, Störungen in den Beziehungen zu anderen Beteiligten dauerhaft und  umfassend zu bereinigen
  • wenn die  von Ihnen eigentlich angestrebte Konfliktbewältigung durch ein Urteil nicht möglich ist
  • wenn Sie Wert darauf legen, dass Ihre Schilderungen vertraulich bleiben – die Mediation ist nicht öffentlich
  • wenn Sie eine Lösung Ihres Konfliktes eigenverantwortlich und konstruktiv mitgestalten wollen
  • wenn Ihnen der Ausgleich Ihrer persönlichen Interessen wichtiger ist, als „Rechthaben“
  • wenn Sie zeit- und kostenaufwendige Gutachten oder Folgeverfahren vermeiden wollen und stattdessen eine schnelle und tragfähige Lösung suchen

 

Wie kommt es zur Mediation durch den Güterichter?
Wenn ein Rechtsstreit vor Gericht schwebt, kann entweder eine Prozesspartei oder aber der zuständige Richter die Durchführung einer Güteverhandlung vor dem Güterichter vorschlagen. Erklären sich alle Parteien des Rechtsstreits mit einer solchen Verfahrensweise einverstanden, verweist der entscheidungsbefugte Richter die Sache an den Güterichter.


Anwaltliche Begleitung in der Mediationsverhandlung
Der Güterichter erteilt den Beteiligten im Rahmen einer Mediation  grundsätzlich keinen Rechtsrat und nimmt auch keine Bewertung oder Einschätzung der Erfolgsaussichten der Klage vor.  Deshalb sind  die Begleitung und die rechtliche Beratung der Beteiligten durch einen Rechtsanwalt sinnvoll.  Der  Anwalt kann  die Beteiligten auch in sonstiger Hinsicht während des  Mediationsgespräches unterstützen.


Dauer der Mediationsverhandlung durch den Güterichter
Sobald das Verfahren dem Güterichter zugeleitet wird, nimmt dieser Kontakt zu den Beteiligten auf und vereinbart einen kurzfristigen Termin. Ein Zeitrahmen für die Güteverhandlung selbst ist nicht festgelegt. Die Dauer des Termins richtet sich nach dem, was die Beteiligten zu sagen haben, um eine für sie überzeugende Lösungsmöglichkeit zu entwickeln. In der Regel wird ein einzelner Termin dabei die Zeitdauer von zwei  Stunden nicht überschreiten. Bei Bedarf können auch mehrere Termine vereinbart werden.


Ende der Güteverhandlung bzw. Mediation  und Fortgang des gerichtlichen Verfahrens
Ist die Güteverhandlung durch den Güterichter erfolgreich, endet sie mit einer für die Parteien verbindlichen Vereinbarung, die zugleich auch den eigentlichen Rechtsstreit beendet. Diese Vereinbarung  kann unter anderem auch sofort als (vollstreckbarer) Prozessvergleich vom Güterichter protokolliert werden.
Scheitert die Güteverhandlung, hat dies keinerlei nachteilige Auswirkungen für die Parteien. Der zuständige streitentscheidende Richter führt in einem solchen Falle den Rechtsstreit zeitnah weiter.


Kosten
Die Güteverhandlung vor dem Güterichter verursacht gegenüber dem üblichen Gerichtsverfahren keine zusätzlichen Gerichtsgebühren.  Von den Parteien zu tragen sind darüber hinaus die Kosten für die Teilnahme ihrer Rechtsanwälte an dem Gütetermin. In einer abschließenden Vereinbarung wird üblicherweise auch eine Regelung über die Verteilung der Kosten getroffen. Ob die Kosten der Beteiligten für den Gütetermin vor dem Güterichter von einer Rechtsschutzversicherung übernommen werden, sollte vorab bei der Versicherungsgesellschaft erfragt werden.