In Zivilsachen sind die Landgerichte in Abgrenzung der Zuständigkeit zu den Amtsgerichten grundsätzlich zur Entscheidung über alle Klagen berufen, deren Streitwert die Grenze von 10.000,00 Euro übersteigt. Für Klagen bis zu dieser Summe sind die Amtsgerichte zuständig. Hiervon gibt es jedoch zahlreiche Ausnahmen, von denen an dieser Stelle nur zwei wichtige erwähnt werden sollen: In Streitigkeiten aus einem Mietverhältnis über Wohnraum ist ohne Rücksicht auf den Streitwert stets das Amtsgericht zuständig. Soweit es um Amtshaftungsansprüche geht ist hingegen das Landgericht ohne Rücksicht auf den Streitwert zuständig.
Für die erstinstanzlichen Zivilsachen sind beim Landgericht Bonn entweder die Zivilkammern oder die Kammern für Handelssachen zuständig. Die Zivilkammern entscheiden in der Besetzung mit einem oder drei Richtern, die Kammern für Handelssachen in der Besetzung mit einem Vorsitzenden Richter und zwei Kaufleuten als ehrenamtliche Richter (Handelsrichter).
Neben den erstinstanzlichen Zivilsachen werden vor dem Landgericht auch die Berufungen gegen die Urteile der Amtsgerichte verhandelt.
Beim Landgericht Bonn sind derzeit 22 Zivilkammern und 8 Kammern für Handelssachen eingerichtet.
Die Kammern für Handelssachen
entscheiden bei Streitigkeiten zwischen Kaufleuten, bei Auseinandersetzungen aus Rechtsverhältnissen einer Handelsgesellschaft sowie bei Marken- und Wettbewerbsstreitigkeiten.
Vor dem Landgericht müssen sich die Parteien grundsätzlich durch Rechtsanwälte vertreten lassen. Bedürftigen kann unter bestimmten Voraussetzungen Prozesskostenhilfe gewährt werden.
Welche Kammer des Landgerichts Bonn im Einzelnen - sei es als erstinstanzliche Zivilkammer, Berufungskammer oder sei es als Kammer für Handelssachen - für den jeweiligen Rechtsstreit zuständig ist, richtet sich nach dem vom Präsidium des Landgerichts beschlossenen Geschäftsverteilungsplan. Die konkrete Zuständigkeit in allgemeinen erstinstanzlichen Zivilsachen richtet sich für alle neu eingehenden Klagen nach dem sogenannten Turnusverfahren. Wegen der weiteren Einzelheiten, insbesondere auch wegen der Regelung der Sonderzuständigkeiten, wird auf den Geschäftsverteilungsplan (verlinken) des Landgerichts Bonn verwiesen.
Bedeutende Entscheidungen der Kammern werden seitens des Landgerichts Bonn regelmäßig in der Rechtsprechungsdatenbank
der Gerichte des Landes Nordrhein-Westfalen veröffentlicht.
