Die Strafvollstreckungskammer trifft Entscheidungen im Rahmen der Strafvollstreckung, etwa über die Frage einer vorzeitigen Haftentlassung.
Bei dem Landgericht Bonn ist derzeit eine Strafvollstreckungskammer eingerichtet.
Welche Kammer im Einzelnen zuständig ist richtet sich nach dem von dem Präsidium des Landgerichts beschlossenen Geschäftsverteilungsplan.
Wegen der weiteren Einzelheiten – insbesondere auch wegen der Regelung der Sonderzuständigkeiten – wird auf Geschäftsverteilungsplan
des Landgerichts Bonn Bezug genommen.
