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Die Präsidentin des Landgerichts Bonn Frau Margarete Gräfin von Schwerin Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn Telefon: +49 228 702-0
Der Übermittlungsweg per E-Mail dient ausschließlich dazu, informelle Mitteilungen außerhalb von anhängigen Verfahren zu übersenden. In Rechtssachen können daher auf diesem Wege insbesondere keine Schriftsätze, Mitteilungen oder sonstige Einsendungen zu Verfahren übersandt werden, da die Identität des Absenders nicht mit Sicherheit festgestellt werden kann. Aus diesem Grund erfolgt eine Bearbeitung solcher elektronischer Post nicht. Bitte benutzen Sie deshalb in diesen Angelegenheiten in Ihrem eigenen Interesse die üblichen Übermittlungswege, insbesondere auch dann, wenn durch eine Mitteilung eine Frist gewahrt werden soll. Gleiches gilt für etwaige Übermittlungen über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Landgerichts Bonn. In Nordrhein-Westfalen besteht derzeit keine Rechtsgrundlage für die Nutzung in Zivil- und Strafverfahren; das Postfach kann daher zurzeit nur für justizinterne Zwecke verwendet werden. Weitere Informationen zum Elektronischen Rechtsverkehr - soweit er in Nordrhein-Westfalen in bestimmten Fällen zugelassen ist - erhalten Sie im Justizportal. Alle übrigen Anliegen werden an die zuständige Stelle weitergeleitet und bearbeitet Ich habe die Hinweise gelesen und möchte nun eine E-Mail senden an:
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