Zu den Sicherheitsmaßnahmen im Justizgebäude gehört auch eine Personenkontrolle an den Eingängen. Bitte erscheinen Sie rechtzeitig und berücksichtigen Sie etwaige Wartezeiten durch die Kontrollen.

Das Mitführen von Hunden mit Ausnahme von Blindenführhunden ist nicht gestattet.

Das Rauchen in allen öffentlichen Gebäuden ist untersagt.

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

 

Zugang für mobilitätsbehinderte Menschen

Parkschild für Rollstuhlfahrer Quelle: Justiz-Online

Das Gericht kann grundsätzlich nur durch den Haupteingang an der Wilhelmstraße 21 betreten werden. Mobilitätsbehinderte Menschen gelangen durch den gesondert ausgeschilderten Schwerbehinderteneingang –  ca.  50 Meter rechts des Haupteingangs (Holztor) – in das Gebäude. Das Tor wird nach Betätigen der Gegensprechanlage durch einen Justizwachtmeister geöffnet.