Landgericht Bonn Quelle: Justiz-Online
Die Geschäftsverteilung des Landgerichts wird zu Beginn eines jeden Jahres vom Präsidium des Gerichts beschlossen. Im Geschäftsverteilungsplan sind die Zuständigkeiten der einzelnen Kammern genau geregelt. Bereits im Vorfeld eines jeden Verfahrens ist hierin festgeschrieben, welcher Spruchkörper zuständig ist. Der Geschäftsverteilungsplan verwirklicht damit das Verfassungsgebot, nachdem niemand seinem gesetzlichen Richter entzogen werden darf (Artikel 101 Absatz 1 Satz 2 Grundgesetz).

 

Es ist möglich, dass der Geschäftsplan im Laufe des Jahres durch Entscheidungen des Präsidiums abgeändert wird. Die jeweiligen Änderungen werden an dieser Stelle nicht veröffentlicht. Die Änderungsbeschlüsse können zu den üblichen Geschäftszeiten auf der Verwaltungsgeschäftsstelle des Landgerichts Bonn, Zimmer W 1.14, eingesehen werden. Maßgeblich ist der in der Verwaltungsabteilung ausliegende Geschäftsplan in Verbindung mit etwaigen Änderungsbeschlüssen des Präsidiums.