Auf dieser Seite erfahren Sie alles Wissenswerte über Ihre Rechte und Pflichten als Zeuge sowie die Zeugenbetreuung beim Landgericht Bonn

 

Zeugen

Die Aussage von Zeugen ist eines der häufigsten Beweismittel im Gerichtsverfahren. Richterinnen und Richter müssen regelmäßig über streitige Sachverhalte entscheiden, bei denen sie selbst nicht anwesend waren. Um die Sachverhalte möglichst wahrheitsgetreu zu ermitteln, sind sie auf die Unterstützung von Zeugen angewiesen. Zeugenaussagen sind daher ein entscheidender Schritt zu einem gerechten Urteil.

Auf Zeugen kommen zwei Pflichten zu:

  • die Zeugnispflicht und
  • die Wahrheitspflicht. 

Zeugen können nicht selbst entscheiden, ob sie ihrer Zeugnispflicht nachkommen. Vielmehr sind sie hierzu kraft Gesetzes verpflichtet. Die Zeugnispflicht kann von den Gerichten mit Ordnungsmitteln, Kostenauferlegung und sogar mit der zwangsweisen Vorführung und notfalls Beugehaft durchgesetzt werden.

Ausgenommen von der Zeugnispflicht sind Zeugen, denen aus persönlichen oder beruflichen Gründen ein Zeugnisverweigerungsrecht zusteht. Dies kann insbesondere bei Angehörigen von Prozessbeteiligten oder einer beruflichen Schweigepflicht unterliegenden Personen der Fall sein.

Zeugen müssen vor Gericht die Wahrheit sagen. Verstöße gegen die Wahrheitspflicht erfüllen den Straftatbestand der Falschaussage. Unsicherheiten sollten Zeugen daher im Rahmen ihrer Aussage stets offenbaren. Zur Bekräftigung ihrer Aussage können Zeugen vereidigt werden.

Ausführliche Informationen zu diesen Fragen und zur Zeugenentschädigung bietet das Justizportal.


Zeugenzimmer

Bei dem Landgericht Bonn ist ein Zeugenzimmer eingerichtet. Es besteht damit für Verfahrensbeteiligte die Möglichkeit, in einer ruhigen und geschützten Atmosphäre auf ihren Termin zu warten. Das Zeugenzimmer soll vor allem eine Rückzugsmöglichkeit für Opfer von Gewalttaten bieten, die so Begegnungen mit Tatbeteiligten und dem allgemeinen Publikumsverkehr vermeiden können.

Sofern der Wunsch nach Benutzung des Zeugenzimmers bestehen sollte, erhalten Sie weitere Auskünfte unter der Telefonnummer 0228 - 7020 oder unter der E-Mail Adresse poststelle@lg-bonn.nrw.de E-Mail-Adresse, öffnet Ihr Mail-Programm