Parkschild für Rollstuhlfahrer Quelle: Justiz Online

Das Gericht kann grundsätzlich nur durch den Haupteingang an der Wilhelmstraße 21 betreten werden.
Mobilitätsbehinderte Menschen gelangen durch den gesondert ausgeschilderten Schwerbehinderteneingang – ca. 50 Meter rechts des Haupteingangs (Holztor) – in das Gebäude. Das Tor wird nach Betätigen der Gegensprechanlage durch einen Justizwachtmeister geöffnet.

Das Landgericht Bonn verfügt über keine eigenen Parkmöglichkeiten für Besucher. Besondere Parkplätze für mobilitätsbehinderte Menschen finden sich aber in den in unmittelbarer Nähe gelegenen öffentlichen Parkgaragen.

Das gesamte Gerichtsgebäude ist über Aufzüge barrierefrei zugänglich. Den Standort der Aufzüge entnehmen Sie bitte der Beschilderung oder wenden sich an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Information.

Behindertengerechte Toiletten befinden sich in allen Gebäudeteilen. Sie sind entsprechend gekennzeichnet.

Weitere Auskünfte erteilt die Information.