Schiedspersonen für Windeck

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Für das Schlichtungsverfahren ist die Schiedsperson zuständig, in deren Bezirk die Gegenpartei wohnt
(§ 14 Abs. 1 SchAG NRW). Daneben kann bei bestimmten Arten von Streitigkeiten (Miet- und Pachtverhältnisse über Räume, eigentumsrechtliche Ansprüche und Belastungen von Grundstücken, Konflikte im Nachbarschaftsbereich) zusätzlich auch die Schiedsperson zuständig sein, in deren Bezirk das Streitobjekt liegt (§ 14 Abs. 2 SchAG NRW).
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NameAnschriftSchiedsamtsbezirk
Gärtner, RüdigerWindecker Straße 12
51570 Windeck
Tel.-Nr.: 02292 9299361
Mobil: 0177 6669185
E-Mail: ruediger.gaertner@schiedsmann.de
Elektronische Antragstellung möglich (§ 20 Abs. 3 SchAG NRW)
Windeck
Bezirk I und II
Weitere anerkannte Gütestellen für Windeck
Rechtsanwälte/-innen, Notare/-innen und andere

Gemeinde Windeck
Rathausstraße 12, 51570 Windeck
Tel.-Nr.: 02292 601-0 , Telefax: 02292 601-291
E-Mail: buergermeister@gemeinde-windeck.de

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Weitere Informationen

Schiedsmann Schiedsfrau Schiedsamt Nachbarschaftsstreit Schlichtung