Der Personalrat der Referendar-/innen vertritt die Interessen der Referendarinnen und Referendare am Landgericht Bonn. Seine Rechtsstellung ergibt sich aus dem Personalvertretungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (LPVG).
Beim Landgericht Bonn besteht derzeit kein Personalrat für die Referendarinnen und Referendare.
Bitte beachten Sie, dass auf Antrag mindestens drei wahlberechtigter Referendar/-innen durch das Landgericht Bonn eine Personalversammlung zur Wahl des Wahlvorstandes einzuberufen ist, § 18 LPVG
Sollten Sie Interesse an der Übernahme des Amts als Wahlvorstand haben, melden Sie sich gerne bei der Referendarabteilung.