Der ambulante Soziale Dienst (aSD) ist an jedem Sitz eines Landgerichts eingerichtet. Er umfasst die Fachbereiche Bewährungshilfe, Führungsaufsicht und Gerichtshilfe. Deren Aufgaben werden von diplomierten Sozialarbeiterinnen bzw. Sozialarbeitern oder Sozialpädagoginnen bzw. Sozialpädagogen wahrgenommen.
Die Klientel besteht hauptsächlich aus straffällig gewordenen Personen mit vielfältigen Problemen wie
- Arbeitslosigkeit,
- Überschuldung,
- Sucht,
- sozialer Desintegration oder
- verringerter sozialer Kompetenz.
Die Fachbereiche des ambulanten Sozialen Dienstes greifen zu verschiedenen Zeitpunkten und mit unterschiedlichen Ansätzen in das Leben einer straffällig gewordenen Person ein. Daneben wird der ambulante Soziale Dienst auch zugunsten von Opfern tätig.
Seit Anfang 2017 üben weitergebildete Fachkräfte des ambulanten Sozialen Dienstes auch im Rahmen der psychosozialen Prozessbegleitung entsprechende Aufgaben aus. Darüberhinaus bilden sich Fachkräfte des aSD in vielfältigen Bereichen weiter und bieten ihrerseits entsprechende Fortbildungsangebote oder Maßnahmen in den jeweiligen Landgerichtsbezirken an.
Bewährungshilfe
Das Gericht kann Straftäter, die zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt wurden, der Aufsicht einer Bewährungshelferin oder eines Bewährungshelfers unterstellen. Ziel ist es, durch Hilfe zur Selbsthilfe Rückfälle in die Straffälligkeit möglichst zu verhindern. Durch Beratung und Betreuung sollen die Probanden lernen, ihr Leben eigenverantwortlich zu organisieren. Zudem überwachen die Bewährungshelferinnen und Bewährungshelfer die Erfüllung von Auflagen und Weisungen des Gerichts.
Führungsaufsicht
Der Fachbereich Führungsaufsicht betreut Verurteilte nach der Entlassung aus dem Strafvollzug oder einer freiheitsentziehenden Maßregel. Dies ist gerade bei einer ungünstigen Sozialprognose wichtig. Durch die im Vergleich zur Bewährungshilfe erweiterten Kontroll- und Überwachungsmöglichkeiten sollen negative Entwicklungen rechtzeitig erkannt und Gegenmaßnahmen ergriffen werden können.
Hierfür arbeiten die Führungsaufsicht, das aufsichtführende Gericht und andere Institutionen, wie z.B. Maßregel- und Strafvollzug, Suchtberatungsstellen, Therapieeinrichtungen sowie Strafverfolgungsbehörden eng zusammen. Die Führungsaufsichtsstelle liefert dem Gericht auch eine Entscheidungsgrundlage für notwendige Anordnungen und Änderungen im Führungsaufsichtsverlauf.
Gerichtshilfe
Hauptaufgabe der Gerichtshilfe ist die Aufklärung der persönlichen Verhältnisse und der sozialen Situationen der Beschuldigten, aber insbesondere auch der Opfer von Straftaten. Die Untersuchungen werden von der Staatsanwaltschaft, vom Strafgericht, der Strafvollstreckungsbehörde oder der Gnadenstelle beauftragt, um deren Entscheidungen unter sozialen Gesichtspunkten und mit wissenschaftlicher Expertise vorzubereiten. Die Gerichtshilfe führt zudem als unparteiische Vermittlerin den Täter-Opfer-Ausgleich durch und leistet somit einen Beitrag zur Wiederherstellung des Rechtsfriedens. Auch vermittelt und überwacht sie im Auftrag der Staatsanwaltschaft die Ableistung gemeinnütziger Arbeit, um Ersatzfreiheitsstrafen zu vermeiden. Die Gerichtshilfe führt seit 2017 auch die psychosoziale Prozessbegleitung durch.
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