Landgericht Bonn

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Rechtsantragsstelle

Die Rechtsantragstelle, was ist das?


Die Justiz stellt dem in rechtlichen Belangen Rat und Hilfe suchenden Bürger als direkten Ansprechpartner die "Rechtsantragstelle" zur Verfügung. Hier kann auf verschiedene Art und Weise unmittelbar geholfen werden. Insbesondere wird die Rechtsantragshilfe gewährt.

Die Beamten der Rechtsantragstelle können Klagen und Anträge, soweit hierfür kein Anwaltszwang besteht, aufnehmen. Darüber hinaus können Erklärungen protokolliert werden, sofern keine notarielle Form vorgeschrieben ist.

So vielfältig die Aufgaben und Tätigkeitsfelder auch sind, so gibt es doch einige Bereiche, in denen die Rechtsantragstelle nicht tätig werden kann. Insbesondere darf sie keinerlei rechtliche Beratungen gewähren. Dies ist ausschließlich Aufgabe der Rechtsanwälte.

 

Rechtsantragstelle des Landgerichts

Vor den Beamten der Rechtsantragstelle der Landgerichte können weitere Beschwerden in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG) wie z.B. weitere Beschwerden in Betreuungssachen oder Beschwerden in Verfahren der Wohnungseigentumssachen (WEG) zu Protokoll gegeben werden. Darüber hinaus ist in Strafverfahren die Aufnahme von Revisionseinlegungen und Revisionsbegründungen möglich.

Erklärungen im Bereich der Zivilstreitigkeiten sowie in sonstigen Strafverfahren vor dem Landgericht können hingegen nicht protokolliert werden, da gemäß dem Gesetz die Parteien sich in solchen Verfahren vor dem Landgericht durch einen bei einem Amts- oder Landgericht zugelassenen Rechtsanwalt als Bevollmächtigten vertreten lassen müssen (sog. Anwaltszwang).


 

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