Warnung vor Betrugsversuchen: Gefälschte Kostenrechnungen im Umlauf


Aktuell häufen sich Fälle von gefälschten Rechnungen bzw. Zahlungsaufforderungen im Zusammenhang mit Eintragungen im Handelsregister.


Die gefälschten Rechnungen erwecken den Anschein, dass diese von einer öffentlichen Stelle versandt wurden. So weisen diese als Absender beispielsweise „Amtsgericht (Name des Gerichts)“, „Handels- und Gewerberegister“, „Register Portal“, „Deutsches Register Industrie-/ und gewerblicher Veröffentlichungen“ oder auch „Industrie & Handelsregister“ auf.

Weiterhin sind die Schriftsätze zum Großteil mit dem Bundesadler versehen. Rechnungen die von den Behörden der Justiz NRW ausgestellt werden, enthalten hingegen grundsätzlich nur das Landeswappen des Landes Nordrhein-Westfalen. Bitte beachten Sie, dass das Landeswappen allein kein Garant für die Richtigkeit einer Rechnung ist!
Ein weiterer Anhaltspunkt für das Vorliegen einer gefälschten Kostenrechnung ist gegeben, wenn der Name des Absenders und des angegebenen Zahlungsempfängers offensichtlich voneinander abweichen. Zahlungen für Registereintragung sind ausschließlich auf die Konten der Zentralen Zahlstelle Justiz mit Sitz beim Oberlandesgericht Hamm zu leisten. Die entsprechenden Konten werden ausnahmslos bei der Deutschen Bundesbank geführt.
Die Zentrale Zahlstelle Justiz ist jedoch nie Aussteller der Rechnungen, sondern lediglich mit der zwangsweisen Beitreibung von nicht fristgerecht beglichenen Kostenforderungen befasst. Sollten Sie eine Kostenrechnung mit dem Absender ZZJ erhalten, handelt es sich auch hierbei um einen Anhaltspunkt für eine Fälschung.
Anhaltspunkte für die Fälschung einer Kostenrechnung ergeben sich auch, wenn eine Rechnung die Aufforderung enthält, den Betrag online per Link über eine vermeintliche Website des Registerportals zu bezahlen, wobei die angegebene Website gegenüber der originalen Domain „handelsregister.de“ ggf. nur geringfügige Abweichungen aufweist.
Bitte überprüfen Sie vor einer Zahlung die Rechnung! Vergleichen Sie das darin angegeben Aktenzeichen mit der bisher erfolgten Korrespondenz (Eintragungsbekanntmachungen etc.) des Amtsgerichts.


Für eventuelle Rückfragen verwenden Sie bitte nicht die in der Rechnung bzw. Zahlungsaufforderung angegebene Telefonnummer, sondern die Telefonnummer, die in den zuvor vom Amtsgericht übersandten Schreiben angegeben wurde (im Briefkopf des Amtsgerichts oben rechts). Ferner wird davon abgeraten, die angegebenen E-Mail-Adressen zu kontaktieren.


Warnung vor Betrugsversuchen mit vermeintlichen Gerichtsvollziehern


In Nordrhein-Westfalen ist in den letzten Monaten eine neue Abwandlung des sog. Enkeltricks aufgetreten. Die Täter treten dabei als vermeintliche Gerichtsvollzieher auf und fordern die Betroffenen auf, Geldbeträge zur Begleichung einer angeblichen Forderung zu überweisen, um eine bevorstehende Zwangsvollstreckung abzuwenden. Die Betroffenen werden per E-Mail oder per Telefon kontaktiert. In diesem Zusammenhang sind auch gefälschte Vollstreckungsbescheide verschickt worden, um die vermeintliche Forderung zu untermauern. Mitunter ist es den Tätern gelungen, in der Anruferkennung die Nummer des Gerichts erscheinen zu lassen. In weiteren Fällen traten die Täter unter den Namen von tatsächlich im Bezirk arbeitenden Gerichtsvollziehern auf.

Gehen Sie nicht auf die Forderung ein und wenden Sie sich an die Polizei! Wenn Sie sich unsicher sind, ob die geltend gemachte Forderung tatsächlich besteht, wenden Sie sich an das Amtsgericht oder das Landgericht, bei dem das Verfahren anhängig sein soll.