Gegenwärtig gehen bei dem Amts- und Landgericht Bonn vermehrt Anfragen über den Erhalt von unverlangten Anrufen ein, in denen entweder nach kurzem Klingeln die Leitung unterbrochen wird, oder sich die Anrufer fälschlicherweise als Mitarbeiter des „Vollstreckungsamtes Bonn“ oder des Amtsgerichts Bonn ausgeben. Als Absenderkennung dieser Anrufe wird missbräuchlich die zentrale Rufnummer des Amts- und Landgerichts Bonn (0228/702-0) angegeben.

Vor diesem Hintergrund wird darauf hingewiesen, dass die Mitarbeiter des Amts- und Landgerichts Bonn keine Telefonate über die zentrale Rufnummer, sondern ausschließlich über die jeweilige Nebenstelle führen. Die von unbekannten Dritten über die Rufnummer 0228/702-0 getätigten Anrufe dienen regelmäßig ausschließlich missbräuchlichen Zwecken; persönliche Daten (Kontaktdaten, Kontoverbindung, Kreditkartennummern, pp.) sollten in keinem Fall gegenüber den Anrufern preisgegeben werden.

Liegen in diesem Zusammenhang Anhaltspunkt für ein strafbares Verhalten vor, sollte zudem die örtliche Polizeidienststelle informiert werden.