Apostille

Ich möchte eine deutsche Urkunde im Ausland verwenden und benötige dafür eine Beglaubigung/Bestätigung, dass diese echt ist. Was ist damit gemeint?

Die Echtheit einer in Deutschland ausgestellten Urkunde wird entweder durch eine sog. „Legalisation“ oder durch eine sog. „Apostille“ bestätigt. Apostillen und Legalisationen sind verschiedene Formen der Beglaubigung von Urkunden und werden im internationalen Urkundenverkehr benötigt. Ob eine Apostille oder eine Legalisation erforderlich ist, hängt davon ab, in welchem Land Sie die in Deutschland ausgestellte Urkunde verwenden wollen.

Durch den Präsidenten des Landgerichts Bonn werden Auslandsbeglaubigungen (Apostillen und Legalisationen) in folgenden Fällen erteilt:

  • gerichtliche Urkunden (z. B. Beschlüsse, Urteile, Erbscheine) des Landge-richts Bonn und der Amtsgerichte des Bezirks (Bonn, Euskirchen, Königswinter, Rheinbach, Siegburg, Waldbröl)
  • Urkunden sonstiger Justizbehörden mit Sitz im Landgerichtsbezirk Bonn
  • Urkunden von Notaren mit Sitz im Landgerichtsbezirk Bonn
  • Übersetzungen von ermächtigten Übersetzern, die bei dem Oberlandesgericht Köln zugelassen sind und deren Niederlassung oder Wohnsitz sich im Landgerichtsbezirk Bonn befindet.

Die Bearbeitungszeit kann bis zu 2 Tagen betragen.

Bei schriftlichen Anträgen bitte ich anzugeben, für welches Land die Apostille/ Legalisation erteilt werden soll.

Für Auslandsbeglaubigungen von Urkunden, die durch Städte und Gemeinden ausgestellt wurden (insbesondere Personenstandsurkunden wie z.B. Geburts- oder Heiratsurkunden) ist die Bezirksregierung Köln externer Link, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tab  zuständig.

 

Weitere allgemeine Informationen hierzu erhalten Sie auf den Internet-Seiten des Auswärtigen Amtes .externer Link, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tab

Wenn Sie die Erteilung einer Apostille oder einer Legalisation benötigen und hierzu Fragen haben, wenden Sie sich bitte in der Zeit von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr an die folgende Telefonnummer: 0228 702-1114.

Sollten Sie persönlich erscheinen, wenden Sie sich bitte zunächst an die Information