Die Geschäftsleitung des Landgerichts ist für den reibungslosen Ablauf des Gerichtsbetriebs zuständig. Die Verantwortlichkeit reicht von Personalfragen der nicht-richterlichen Bediensteten über die Koordinierung von Vorführungen und Sicherheitsmaßnahmen, die Besorgung von Haushaltsangelegenheiten bis hin zum Bereich der Hausverwaltung. Für die Erledigung der Aufgaben der Geschäftsleitung ist beim Landgericht Bonn eine Geschäftsleiterin zuständig, die den Präsidenten des Landgerichts unterstützt.