InhaltInformationen für Menschen mit BehinderungHinweise zur barrierefreien Nutzung des Landgerichts Bonn
Das Gericht kann grundsätzlich nur durch den Haupteingang an der Wilhelmstraße 21 betreten werden.
Mobilitätsbehinderte Menschen gelangen durch den gesondert ausgeschilderten Schwerbehinderteneingang – ca. 50 Meter rechts des Haupteingangs (Holztor) – in das Gebäude. Das Tor wird nach Betätigen der Gegensprechanlage durch einen Justizwachtmeister geöffnet. Weitere Auskünfte erteilt die Information. |
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