Landgericht Bonn

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Informationen für Menschen mit Behinderung

Hinweise zur barrierefreien Nutzung des Landgerichts Bonn
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Das Gericht kann grundsätzlich nur durch den Haupteingang an der Wilhelmstraße 21 betreten werden.

Mobilitätsbehinderte Menschen gelangen durch den gesondert ausgeschilderten Schwerbehinderteneingang – ca. 50 Meter rechts des Haupteingangs (Holztor) – in das Gebäude. Das Tor wird nach Betätigen der Gegensprechanlage durch einen Justizwachtmeister geöffnet.

Weitere Auskünfte erteilt die Information.


 

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